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Was muss in Bussen deutlich gekennzeichnet sein?
Die Unterbringung der Verbandkästen
Die Sitzplätze für Schwerbehinderte im Linienverkehr
Die Unterbringung des Bordwerkzeugs
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist korrekt. In Bussen müssen sowohl die Unterbringung der Verbandkästen als auch die Sitzplätze für Schwerbehinderte im Linienverkehr deutlich gekennzeichnet sein. Das dient zum einen der schnellen Auffindbarkeit des Verbandskastens im Notfall, zum anderen sollen schwerbehinderte Fahrgäste ihre reservierten Sitzplätze problemlos erkennen können. Die Unterbringung des Bordwerkzeugs muss hingegen nicht gekennzeichnet sein. Dieses Wissen hilft Ihnen, ähnliche Fragen zu erkennen und richtig zu beantworten.
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